Freiwillige Feuerwehr Wasserlos
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Rauchmelder retten LEBEN

Rauchmelderpflicht gilt auch für selbstgenutzte Immobilien

 

Der erste Rauchmeldertag dieses Jahres fand am Freitag, den 13. Februar statt. Unter dem Motto "Eigentum verpflichtet" appelliert er an Haus- und Wohnungseigentümer, Rauchmelder auch in ihrer selbst genutzten Immobilie zu installieren.

 

Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum. Viele Eigentümer wissen dies nicht", erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen. "Rauchmelder hätten ihr Leben retten können", ergänzt Rudolph.

 

Einbau von Rauchmeldern ist Vermietersache

 

In Bayern gilt die Einbaupflicht aktuell für Neubauten. Bestehende Wohngebäude sind in den kommenden Jahren nach­zurüsten. Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer bzw. Vermieter.

 

In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden

Alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Grundlage dafür ist die Bauordnung des jeweiligen Bundes­landes.

 

Infomaterial und Zusatzinformationen zum Rauchmeldertag

Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006 unter dem Motto: "Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein" Den bundesweiten Rauchmeldertag gibt es in diesem Jahr gleich drei Mal: im Februar, März und November.

Der zweite Rauchmeldertag im März wird sich dem Thema "Wartung von Rauchwarnmeldern" widmen und richtet sich an Eigentümer und Mieter.

Weitere Informationen zum Rauchmeldertag und zur Rauchmelderpflicht unter:

 

www.rauchmelder-lebensretter.de

 

Quelle: LFV Bayern e.V. / www.rauchmelder-lebensretter.de

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